Testament / Erbschaft
Es ist sinnvoll, seinen eigenen Nachlass frühzeitig zu regeln, insbesondere wenn man konkrete Wünsche und Vorstellungen hat und Konflikte unter den Erben vermeiden möchte. Das Gesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Erbfolge nach den eigenen Wünschen und bedürfnisorientiert zu regeln. Über diese Möglichkeiten beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen dabei, individuelle und für Sie optimale Anordnungen in einem Testament oder Erbvertrag aufzusetzen.
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre Anordnungen nach Ihrem Ableben auch sicher befolgt werden, können wir zudem Ihre Willensvollstreckung durchführen. Als Willensvollstrecker sorgen wir dafür, dass Ihr Wille unter den Erben und Vermächtnisnehmern auch sicher Gehör findet und eingehalten wird.
Wir stehen Ihnen auch zur Seite und vertreten Sie vor Gericht, wenn Sie sich als Erbe oder Vermächtnisnehmer mit einer erbrechtlichen Streitigkeit konfrontiert sehen und führen für Sie Erbteilungen (aussergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren) durch.