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BCvR

Konkubinat / Familie / Trennung / Scheidung

Wir beraten Sie in allen Bereichen, die Ihr Konkubinat, Ihre Familie und Ihre Kinder betreffen.

Das Konkubinat ist im Gegensatz zur Ehe im Gesetz nicht geregelt. Wenn Sie mit ihrem Partner (mit oder ohne Kinder) in einem Konkubinat leben ist es darum sinnvoll, in einem Konkubinatsvertrag die Eigentums- und Vermögensverhältnisse im Alltag zu regeln. Wir setzen mit Ihnen zusammen einen individuellen Vertrag auf, der Ihrer konkreten Situation entspricht.

Auch in der Ehe können Ihrer Paar- oder Familiensituation entsprechende Regelungen getroffen werden, z.B. um den anderen Ehegatten im Todesfall möglichst optimal abzusichern oder bestimmte Vermögenswerte bei einer möglichen Scheidung zu schützen. Solche Regelungen sind in einem Ehevertrag vor oder auch nach der Heirat möglich. Möglich ist die Kombination mit einem Erbvertrag, um eine individuell optimale Vorsorge sicherzustellen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen.

Bei der Trennung oder Scheidung einer Ehe entstehen neben der grossen emotionalen Belastung und den Änderungen im Alltag auch viele rechtliche Unsicherheiten. In dieser schwierigen Situation stehen wir Ihnen zur Seite, bieten Ihnen Unterstützung bei der Erarbeitung einer Regelung über die Scheidungs- oder Trennungsfolgen und vertreten Sie auch vor Gericht.