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BCvR

Kindes- und Erwachsenenschutz

Wenn unverheiratete Eltern ein Kind bekommen, gibt es oftmals Unsicherheiten über die Regelung der Betreuung und des Unterhalts des Kindes. Es macht in dieser Situation Sinn, eine Unterhaltsvereinbarung zu treffen und von der KESB genehmigen zu lassen. Wir helfen Ihnen als Eltern bei der Ausarbeitung einer fairen und Ihrer Situation angepassten Vereinbarung und beim Umgang mit der KESB.

Wenn es um die Betreuung und den Unterhalt eines Kindes geht, können Eltern nach einer Trennung Schwierigkeiten haben, sich zu einigen. Wenn dabei das Kindeswohl gefährdet ist, wird die KESB involviert und ordnet Kindesschutzmassnahmen an. Wir helfen Ihnen beim Umgang mit den Behörden und vertreten Sie in Verfahren betreffend Beistandschaften, elterliche Sorge und Obhut, bei der KESB und vor den Rechtsmittelinstanzen.

Die KESB wird auch in den Fällen involviert, wo eine erwachsene Person gefährdet ist. Wir vertreten Ihre Interessen oder die Interessen von Ihnen nahestehenden Personen auch in Fällen des Erwachsenenschutzes in Verfahren vor der KESB und den Rechtsmittelinstanzen.