
Honorar
Grundsätzliche Honorarabrechnung
Uns ist es ein Kernanliegen, dass nicht nur bezüglich der Mandatsführung sondern auch im Hinblick auf die Vergütung vollständige Transparenz herrscht. Deshalb vereinbaren wir im Erstgespräch mit Ihnen, zu welchem Stundensatz wir unsere Aufwendungen verrechnen und halten diese Honorarvereinbarung anschliessend schriftlich fest. Während der Mandatsführung haben Sie jederzeit den Überblick über den angefallenen Aufwand.
Unsere Aufwendungen verrechnen wir grundsätzlich auf Stundenbasis. Für gewisse klar definierte Dienstleistungen bieten wir auch Packages (Pauschalpreise) an, damit Sie als Klient Ihren finanziellen Aufwand im Vornherein genau abschätzen können.
Um unsere ersten Aufwendungen abdecken zu können bitten wir Sie, einen Barvorschuss in der Höhe von CHF 300.00 an das Erstgespräch mitzubringen. Dies gilt auch in Fällen, wo ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt oder ein Pauschalpreis vereinbart wird. Der Vorschuss wird Ihnen an unsere Aufwendungen angerechnet bzw. bei vollumfänglicher Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege zurückerstattet.
Rechtschutzversicherung
Unentgeltliche Rechtspflege
Falls Sie nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen sollten, um die anfallenden Verfahrens- und/oder Anwaltskosten selber zu zahlen, stellen wir für Sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.
Ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege kann nur im Rahmen eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens gestellt werden, d.h. nicht für aussergerichtliche Rechtsberatungen.
Das Gericht heisst das Gesuch dann gut, wenn die Verfahrensposition nicht aussichtslos ist, die finanzielle Bedürftigkeit ausgewiesen ist und Sie auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen sind. Um Ihre Chancen auf die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege grob beurteilen und gegebenenfalls ein entsprechendes Gesuch stellen zu können bitten wir Sie, die erforderlichen Unterlagen zu Ihrer finanziellen Situation (d.h. Belege zu den monatlichen Einkünften und Ausgaben) möglichst vollständig zusammenzustellen und bereits an das Erstgespräch mitzubringen.
Packages / Pauschalen
Für gewisse klar definierte Dienstleistungen bieten wir auch Pauschalpreise (Fixpreise) an, damit Sie als Klient Ihren finanziellen Aufwand im Vornherein genau abschätzen können. Pauschalpreise sind unter anderem für folgende Themenbereiche möglich:
– Trennung oder Scheidung
– Persönliche Vorsorge
– Erbrecht
– Arbeitsrecht
– Allgemeines Vertragsrecht
– Gesellschaftsrecht
– Mediation
Die Packages können im Erstgespräch auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden.
Das für Sie passende Package ist nicht aufgeführt? Packages sind nach Absprache auch in weiteren Rechtsgebieten möglich. In einem Erstgespräch können wir Ihr individuelles Anliegen einschätzen und Ihnen danach Auskunft geben, ob wir Ihnen für Ihr Anliegen ein Package zum Fixpreis anbieten können.