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Grundstückkauf / Privates und öffentliches Baurecht / Nachbarrecht /Stockwerkeigentum

Beim Eigentum von Liegenschaften können sich diverse Probleme ergeben. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Belangen, welche Ihr Grundstück betreffen.

Bereits beim Kauf oder bei einem allfälligen Verkauf eines Grundstückes, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung stellen sich zahlreiche Fragen. Vor allem aber sollte der Kaufvertrag alle Unsicherheiten abdecken und den Kauf so regeln, dass Sie als Vertragspartei möglichst gut abgesichert sind. Wir prüfen für Sie als Käufer oder Verkäufer die Verträge gründlich auf alle Aspekte hin.

Bauen ist oft nicht nur mit technischen, sondern auch mit juristischen Fragen verbunden. Die Bewilligungsverfahren sind kantonal unterschiedlich und die gesetzlichen Grundlagen oft nur schwierig überblickbar. Wir beraten Sie im Bezug auf rechtliche Vorgaben während und nach dem Bau, helfen bei baurechtlichen Verträgen zwischen Nachbarn und unterstützen Sie bei Bedarf in Gerichtsverfahren oder in Verhandlungen mit Behörden.

Beim Bau, dem Umbau oder der Sanierung von Liegenschaften sind ausserdem neben der Bauherrschaft auch der Architekt, der Ingenieur, der Geologe, der Bauphysiker und der Handwerker involviert. Wir prüfen für Sie die Verträge mit allen Beteiligten und beraten Sie im Hinblick auf die Planung, die Vertragsausgestaltung, Honorare und Baukostenüberschreitung, Bauhandwerkerpfandrechte und Mängel.

Ein Streit unter Nachbarn kommt leider schnell und oft vor. Wir unterstützen Sie in dieser belastenden und emotionalen Situation, wenn es z.B. um Bepflanzung, Immissionen, Dienstbarkeiten und Bauverbote geht, und setzen uns für langfristige, nachhaltige Lösungen ein.

Auch bei Stockwerkeigentum kommt es schnell zu Unsicherheiten. Das Stockwerkeigentum ist gesetzlich umfassend geregelt, aber für Laien unübersichtlich und kompliziert. Wir beraten und vertreten Stockwerkeigentümer und Verwaltungen wenn es um Nutzungsrechte, Beschlüsse der Stockwerkeigentümer und deren Anfechtung und die Festlegung von Nutzungs- und Verwaltungsreglementen geht.