Rechtsberatung und Rechtsvertretung in allen Lebenslagen.

Wir engagieren uns für nachhaltige Lösungen für Privatpersonen und Unternehmen — kompetent, umfassend und persönlich.

Das Team der Büchel von Rohr AG

Herzlich willkommen

Als Klient stehen Sie im Mittelpunkt unserer Arbeit und wir freuen uns, Sie kompetent und umfassend beraten zu dürfen. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Rechtslage kritisch und unterstützen Sie in gerichtlichen und aussergerichtlichen Angelegenheiten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren und nehmen Sie alle relevanten Unterlagen mit zum ersten Gespräch.

Beratung & Vertretung

Rechtsgebiete

Die vielseitigen Anliegen unserer Klientschaft sind in vielen Fällen nicht auf nur ein Rechtsgebiet beschränkt. Wir bieten deshalb ein breites Spektrum von Kernkompetenzen an und beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in folgenden Rechtsbereichen.

Sie sind sich nicht sicher, welcher Bereich zu Ihrem Anliegen passt? Nutzen Sie die Suche und geben Sie einfach Ihr Stichwort ein – etwa Kündigung, Scheidung oder Erbschaft. Wir zeigen Ihnen die passenden Rechtsgebiete.

Konkubinat / Familie / Trennung / Scheidung

Wir beraten Sie in allen Bereichen, die Ihr Konkubinat, Ihre Familie und Ihre Kinder betreffen.

Das Konkubinat ist im Gegensatz zur Ehe im Gesetz nicht geregelt. Wenn Sie mit ihrem Partner (mit oder ohne Kinder) in einem Konkubinat leben ist es darum sinnvoll, in einem Konkubinatsvertrag die Eigentums- und Vermögensverhältnisse im Alltag zu regeln. Wir setzen mit Ihnen zusammen einen individuellen Vertrag auf, der Ihrer konkreten Situation entspricht.

Auch in der Ehe können Ihrer Paar- oder Familiensituation entsprechende Regelungen getroffen werden, z.B. um den anderen Ehegatten im Todesfall möglichst optimal abzusichern oder bestimmte Vermögenswerte bei einer möglichen Scheidung zu schützen. Solche Regelungen sind in einem Ehevertrag vor oder auch nach der Heirat möglich. Möglich ist die Kombination mit einem Erbvertrag, um eine individuell optimale Vorsorge sicherzustellen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen.

Bei der Trennung oder Scheidung einer Ehe entstehen neben der grossen emotionalen Belastung und den Änderungen im Alltag auch viele rechtliche Unsicherheiten. In dieser schwierigen Situation stehen wir Ihnen zur Seite, bieten Ihnen Unterstützung bei der Erarbeitung einer Regelung über die Scheidungs- oder Trennungsfolgen und vertreten Sie auch vor Gericht.

Vorsorge

Ein plötzlicher Schicksalsschlag kann jeden treffen. Nach einem Unfall oder aufgrund einer Krankheit kann plötzlich eine Urteilsunfähigkeit eintreten. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Anordnungen über die eigene medizinische Behandlung zu treffen und eine Vertrauensperson zu benennen, welche Entscheidungen an Ihrer Stelle treffen kann. Wir beraten Sie über diese Möglichkeiten und helfen Ihnen bei der Erstellung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen.

Kindes- und Erwachsenenschutz

Wenn unverheiratete Eltern ein Kind bekommen, gibt es oftmals Unsicherheiten über die Regelung der Betreuung und des Unterhalts des Kindes. Es macht in dieser Situation Sinn, eine Unterhaltsvereinbarung zu treffen und von der KESB genehmigen zu lassen. Wir helfen Ihnen als Eltern bei der Ausarbeitung einer fairen und Ihrer Situation angepassten Vereinbarung und beim Umgang mit der KESB.

Wenn es um die Betreuung und den Unterhalt eines Kindes geht, können Eltern nach einer Trennung Schwierigkeiten haben, sich zu einigen. Wenn dabei das Kindeswohl gefährdet ist, wird die KESB involviert und ordnet Kindesschutzmassnahmen an. Wir helfen Ihnen beim Umgang mit den Behörden und vertreten Sie in Verfahren betreffend Beistandschaften, elterliche Sorge und Obhut, bei der KESB und vor den Rechtsmittelinstanzen.

Die KESB wird auch in den Fällen involviert, wo eine erwachsene Person gefährdet ist. Wir vertreten Ihre Interessen oder die Interessen von Ihnen nahestehenden Personen auch in Fällen des Erwachsenenschutzes in Verfahren vor der KESB und den Rechtsmittelinstanzen.

Testament / Erbschaft

Es ist sinnvoll, seinen eigenen Nachlass frühzeitig zu regeln, insbesondere wenn man konkrete Wünsche und Vorstellungen hat und Konflikte unter den Erben vermeiden möchte. Das Gesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Erbfolge nach den eigenen Wünschen und bedürfnisorientiert zu regeln. Über diese Möglichkeiten beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen dabei, individuelle und für Sie optimale Anordnungen in einem Testament oder Erbvertrag aufzusetzen.

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre Anordnungen nach Ihrem Ableben auch sicher befolgt werden, können wir zudem Ihre Willensvollstreckung durchführen. Als Willensvollstrecker sorgen wir dafür, dass Ihr Wille unter den Erben und Vermächtnisnehmern auch sicher Gehör findet und eingehalten wird.

Wir stehen Ihnen auch zur Seite und vertreten Sie vor Gericht, wenn Sie sich als Erbe oder Vermächtnisnehmer mit einer erbrechtlichen Streitigkeit konfrontiert sehen und führen für Sie Erbteilungen (aussergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren) durch.

Grundstückkauf / Privates und öffentliches Baurecht / Nachbarrecht / Stockwerkeigentum

Beim Eigentum von Liegenschaften können sich diverse Probleme ergeben. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Belangen, welche Ihr Grundstück betreffen.

Bereits beim Kauf oder bei einem allfälligen Verkauf eines Grundstückes, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung stellen sich zahlreiche Fragen. Vor allem aber sollte der Kaufvertrag alle Unsicherheiten abdecken und den Kauf so regeln, dass Sie als Vertragspartei möglichst gut abgesichert sind. Wir prüfen für Sie als Käufer oder Verkäufer die Verträge gründlich auf alle Aspekte hin.

Bauen ist oft nicht nur mit technischen, sondern auch mit juristischen Fragen verbunden. Die Bewilligungsverfahren sind kantonal unterschiedlich und die gesetzlichen Grundlagen oft nur schwierig überblickbar. Wir beraten Sie im Bezug auf rechtliche Vorgaben während und nach dem Bau, helfen bei baurechtlichen Verträgen zwischen Nachbarn und unterstützen Sie bei Bedarf in Gerichtsverfahren oder in Verhandlungen mit Behörden.

Beim Bau, dem Umbau oder der Sanierung von Liegenschaften sind ausserdem neben der Bauherrschaft auch der Architekt, der Ingenieur, der Geologe, der Bauphysiker und der Handwerker involviert. Wir prüfen für Sie die Verträge mit allen Beteiligten und beraten Sie im Hinblick auf die Planung, die Vertragsausgestaltung, Honorare und Baukostenüberschreitung, Bauhandwerkerpfandrechte und Mängel.

Ein Streit unter Nachbarn kommt leider schnell und oft vor. Wir unterstützen Sie in dieser belastenden und emotionalen Situation, wenn es z.B. um Bepflanzung, Immissionen, Dienstbarkeiten und Bauverbote geht, und setzen uns für langfristige, nachhaltige Lösungen ein.

Auch bei Stockwerkeigentum kommt es schnell zu Unsicherheiten. Das Stockwerkeigentum ist gesetzlich umfassend geregelt, aber für Laien unübersichtlich und kompliziert. Wir beraten und vertreten Stockwerkeigentümer und Verwaltungen wenn es um Nutzungsrechte, Beschlüsse der Stockwerkeigentümer und deren Anfechtung und die Festlegung von Nutzungs- und Verwaltungsreglementen geht.

Allgemeines Vertragsrecht

Verträge werden täglich abgeschlossen – mündlich, schriftlich, vor dem Notar oder in einem einfachen Gespräch. Dabei können Missverständnisse oder Konflikte entstehen. Wir bieten Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und bei Vertragsstreitigkeiten, ganz unabhängig davon, um was für einen Vertrag es sich handelt.

Arbeitsrecht

Bei einem Arbeitsverhältnis können zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele rechtliche Fragen auftauchen. Der Arbeitnehmer weiss häufig nicht, welche Ansprüche ihm rechtlich zustehen und verpasst wichtige Fristen für deren Durchsetzung. Der Arbeitgeber seinerseits hat bei der Vertragsaufsetzung sowie bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses diverse rechtliche Bestimmungen zu beachten. Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber, relevante Fragen abzuklären und helfen Ihnen in konkreten Situationen arbeitsrechtlich korrekt vorzugehen, z.B. bei Arbeitsunfähigkeit, Überstunden, Lohnansprüchen, Abmahnungen, Kündigung und Kündigungsschutz, Abgangsentschädigungen, und Arbeitszeugnissen. Wir nehmen Ihre Rechte wahr und setzen uns in Verhandlungen oder Gerichtsverfahren für diese ein.

Mietrecht

Jeder ist mit grosser Wahrscheinlichkeit in seinem Leben einmal Mieter oder Vermieter. Das Mietrecht ist für unseren Alltag damit höchst relevant. Sowohl als Vermieter als auch als Mieter lohnt es sich deshalb, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen. Wir beraten Sie im Bereich des Mietrechts und begleiten Sie bei Bedarf in mietrechtlichen Verfahren, wenn es z.B. um Mietzinsreduktion und Mietzinserhöhungen, Mängel, den Unterhalt der Mieträume, Kündigungen, Ausweisungen und Mieterstreckungen geht.

Betreibung und Konkurs

In Streitfällen reicht es manchmal nicht aus, im Besitz eines Vertrages oder Urteils zu sein, um seine Forderung durchzusetzen. Umgekehrt kann es sein, dass Sie zu Unrecht betrieben werden. Wir helfen Ihnen, Ihre Forderungen im Betreibungsverfahren durchzusetzen, bei der Beseitigung von Rechtsvorschlägen, in Rechtsöffnungsverfahren und bei der Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen oder unterstützen Sie bei der Löschung einer ungerechtfertigten Betreibung.

Wenn Sie als Privatperson oder Ihr Unternehmen stark überschuldet sind, kommt es in den meisten Fällen zu einem Konkurs. Wir beraten und unterstützen Sie sowohl in geschäftlichen Konkursen als auch bei Privatinsolvenz in allen Verfahrensphasen im Umgang mit Gläubigern und Behörden.

Verwaltungsrecht / Gemeindeberatung

Das Verwaltungsrecht legt die Grundlagen der Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger fest. Gemeinden und andere Behörden wirken mit ihren Verfügungen auf unterschiedlichste Weise auf Private und Unternehmen ein. Der Umgang mit Behörden kann für Privatpersonen schwierig sein. Wir unterstützen Sie bei allgemeinen Verwaltungshandlungen, bei der Anfechtung von Verfügungen und Bewilligungsverfahren aller Art.

Für Gemeinden ohne eigenen Rechtsdienst kann es schwierig sein, rechtliche Fragen umfassend und effizient zu überprüfen. Hier können wir helfen. Wir unterstützen Gemeinden in allen rechtlichen Belangen und führen für Sie umfassende und begründete Abklärungen durch, worauf Sie sich bei der weiteren Entscheidfindung oder Beschlussfassung verlassen können.

Strafrecht

Wenn Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und anderen Behörden eines Deliktes beschuldigt werden oder Opfer einer Straftat wurden, stellt sich die Frage, wie Sie sich nun verhalten sollen. Wir stehen Ihnen in jeder Phase des Strafverfahrens zur Verfügung und helfen Ihnen bei Strafanzeigen und Strafanträgen sowie bei der Strafverteidigung. Wir beraten Sie auch gerne über die Möglichkeiten der Opferhilfe und Ihre Rechte als Privatkläger, um Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

Aussergerichtliche Konfliktlösung

Mediation

Mediationsgespräch bei der Büchel von Rohr AG

Viele Konflikte haben ihren Ursprung in Meinungsverschiedenheiten oder Unstimmigkeiten, die oft bereits Jahre zurück liegen. Solche Konflikte stellen vor allem dann ein Problem dar, wenn die involvierten Parteien auch in Zukunft aufeinander angewiesen sind, wie zum Beispiel bei Eltern, Nachbarn oder Geschäftspartnern. Oft spitzen hier Anwälte oder gerichtliche Verfahren die Situation eher noch zu, als sie zu schlichten und machen es schwierig, eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Mit der Unterstützung eines Mediators entsteht ein strukturiertes Gespräch, in dem alle Parteien ihre Anliegen äussern und gemeinsam eine Lösung erarbeiten können. Das Ziel ist, dass zerstrittene Parteien selbstständig eine Vereinbarung aushandeln und ihre Konflikte dauerhaft beenden können.

Sie benötigen Hilfe bei der Lösung eines spezifischen Problems aber wollen keine Konfrontation mittels eines gerichtlichen Verfahrens? Bei uns haben Sie die Möglichkeit, einen Mediator als unabhängigen Vermittler beizuziehen und so Ihren Konflikt aussergerichtlich beizulegen. Da unsere Mediatoren alle zugleich Anwälte sind, können wir Sie bei Bedarf auch mit einer neutralen Rechtsinformation in Ihrem Konfliktlösungsprozess unterstützen.

Ablauf einer Mediation

Sie werden zuerst eingeladen, Ihren Standpunkt in einer bestehenden Konfliktsituation frei zu erzählen und hören der Gegenseite zu, wie diese ihren Standpunkt beschreibt. Mit gezielten Fragen versuchen die Mediatoren, diese Positionen genau zu erfassen. Danach bestimmen Sie die Themen, welche geklärt werden müssen und suchen unter Anleitung des Mediators nach Lösungen, welche möglichst beiden Seiten gerecht werden.

Wann eignet sich eine Mediation?

Eine Mediation ist vor allem bei emotionalen und konfliktbeladenen Themen zu empfehlen, die in einem gerichtlichen Verfahren wenig Platz finden und die in einem solchen auch oft nicht befriedigend abgeschlossen werden können. Sie eignet sich besonders in folgenden Situationen:

  • Trennung und Scheidung
  • Kinderbelange bei Trennung und Scheidung
  • Streitigkeiten unter Erben / Erbschaftsteilungen
  • Nachbarschaftskonflikte
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften
  • Geschäftsbeziehungen
  • Vertragsverhandlungen

Unsere Mediatorinnen

Wir sind SAV-zertifizierte Mediatoren. Der SAV garantiert mit dem Zertifikat «Mediator SAV» / «Mediatorin SAV» für eine fundierte Zusatzausbildung. Weitere Informationen finden Sie beim Schweizerischen Anwaltsverband.

Unser Team

Rechtsanwälte

Natali Büchel

Natali Büchel

MLaw, Rechtsanwältin
Mediatorin SAV

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Kontakt

n.buechel@kanzlei-uster.ch
+41 44 512 25 00

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • Anwältin und Mediatorin in einer Winterthurer Anwalts- und Mediationskanzlei
  • Zertifizierung als Mediatorin SAV (Schweizerischer Anwaltsverband)
  • Mediationsausbildung am Institut für Mediation, Streitschlichtung und Konfliktmanagement (IMS) in München
  • Auditorin und ausserordentliche Gerichtsschreiberin beim Verwaltungsgericht St. Gallen
  • Praktikantin bei der Jugendanwaltschaft Uznach
  • Substitutin in einer Zürcher Anwaltskanzlei
  • Master of Law (MLaw) an der Universität Zürich

Tätigkeitsgebiete

  • Familien- und Scheidungsrecht, inklusive Konkubinatsrecht
  • Erbrecht und persönliche Vorsorge
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Mediation

Mitgliedschaften & Sprachen

  • Zürcher und Schweizer Anwaltsverband
  • Verein Pikett Strafverteidigung Zürich

Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch

Marie-Louise von Rohr

Marie-Louise von Rohr

MLaw, Rechtsanwältin
Mediatorin SAV

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Kontakt

m.vonrohr@kanzlei-uster.ch
+41 44 512 25 00

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • Anwältin und Mediatorin in einer Winterthurer Anwalts- und Mediationskanzlei
  • Zertifizierung als Mediatorin SAV (Schweizerischer Anwaltsverband)
  • Mediationsausbildung am Institut für Mediation, Streitschlichtung und Konfliktmanagement (IMS) in München
  • Substitutin in einer Zürcher Anwaltskanzlei
  • Master of Law (MLaw) an der Universität Zürich

Tätigkeitsgebiete

  • Familien- und Scheidungsrecht, inklusive Konkubinatsrecht
  • Erbrecht und persönliche Vorsorge
  • Privates und öffentliches Baurecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Mediation

Mitgliedschaften & Sprachen

  • Zürcher und Schweizer Anwaltsverband

Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch

Flavia Reinhardt

Flavia Reinhardt

MLaw, Rechtsanwältin

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Kontakt

f.reinhardt@kanzlei-uster.ch
+41 44 512 25 00

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • Gerichtsschreiberin am Kantonsgericht Luzern
  • Anwältin in einer Winterthurer Anwalts- und Mediationskanzlei
  • Substitutin in einer Winterthurer Anwaltskanzlei
  • Praktikantin beim Bezirksgericht Kriens
  • Master of Law (MLaw) an der Universität Luzern

Tätigkeitsgebiete

  • Familien- und Scheidungsrecht, inklusive Konkubinatsrecht
  • Erbrecht und persönliche Vorsorge
  • Privates und öffentliches Baurecht
  • Arbeitsrecht und öffentliches Personalrecht
  • Betreibungs- und Konkursrecht
  • Mietrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Strafrecht

Mitgliedschaften & Sprachen

  • Zürcher und Schweizer Anwaltverband
  • Juristenverein des Kantons Luzern

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

Christian Jordi

Christian Jordi

MLaw, Rechtsanwalt

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Kontakt

c.jordi@kanzlei-uster.ch
+41 44 512 25 00

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • Ersatzrichter am Bezirksgericht Winterthur
  • Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Winterthur
  • Assistent am Lehrstuhl für Strafprozessrecht an der Universität Zürich
  • Mitarbeiter in einer Zürcher Anwaltskanzlei
  • Master of Law (MLaw) an der Universität Zürich

Tätigkeitsgebiete

  • Familien- und Scheidungsrecht, inklusive Konkubinatsrecht
  • Strafrecht
  • Erbrecht und persönliche Vorsorge
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht

Mitgliedschaften & Sprachen

  • Zürcher und Schweizer Anwaltsverband
  • Verein Pikett Strafverteidigung Zürich

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

Judith Gehrig

Judith Gehrig

MLaw, Rechtsanwältin

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Kontakt

j.gehrig@kanzlei-uster.ch
+41 44 512 25 00

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • Mitarbeiterin Rechtsdienst und später Behördenmitglied und Leitung Rechtsdienst KESB
  • Substitutin in einer Winterthurer Anwaltskanzlei
  • Auditorin am Bezirksgericht Hinwil
  • Master of Law (MLaw) an der Universität Zürich

Tätigkeitsgebiete

  • Familien- und Scheidungsrecht, inklusive Konkubinatsrecht
  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Erbrecht und persönliche Vorsorge
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Strafrecht
  • Schulrecht

Mitgliedschaften & Sprachen

  • Zürcher und Schweizer Anwaltverband

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Chantal Baur

Chantal Baur

MLaw, Rechtsanwältin

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Kontakt

c.baur@kanzlei-uster.ch
+41 44 512 25 00

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • Ausserordentliche Gerichtsschreiberin Obergericht Chur
  • Auditorin und Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht Dielsdorf
  • Praktikantin bei der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis
  • Master of Law (MLaw) an der Universität Zürich

Tätigkeitsgebiete

  • Familien- und Scheidungsrecht, inklusive Konkubinatsrecht
  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Erbrecht und persönliche Vorsorge
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Strafrecht
  • Schulrecht
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Mitgliedschaften & Sprachen

  • Zürcher und Schweizer Anwaltverband
  • Verein Legal Help

Sprachen: Deutsch, Englisch

Transparente Kosten

Honorar

Grundsätzliche Honorarabrechnung

Uns ist es ein Kernanliegen, dass nicht nur bezüglich der Mandatsführung sondern auch im Hinblick auf die Vergütung vollständige Transparenz herrscht. Deshalb vereinbaren wir im Erstgespräch mit Ihnen, zu welchem Stundensatz wir unsere Aufwendungen verrechnen und halten diese Honorarvereinbarung anschliessend schriftlich fest. Während der Mandatsführung haben Sie jederzeit den Überblick über den angefallenen Aufwand.

Unsere Aufwendungen verrechnen wir grundsätzlich auf Stundenbasis. Für gewisse klar definierte Dienstleistungen bieten wir auch Packages (Pauschalpreise) an, damit Sie als Klient Ihren finanziellen Aufwand im Vornherein genau abschätzen können.

Um unsere ersten Aufwendungen abdecken zu können bitten wir Sie, einen Barvorschuss in der Höhe von CHF 300.00 an das Erstgespräch mitzubringen. Dies gilt auch in Fällen, wo ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt oder ein Pauschalpreis vereinbart wird. Der Vorschuss wird Ihnen an unsere Aufwendungen angerechnet bzw. bei vollumfänglicher Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege zurückerstattet.

Rechtschutzversicherung

Wenn Sie bei einer Rechtsschutzversicherung versichert sind sollten Sie vor dem ersten Gespräch mit uns bei der Versicherung Ihren Fall anmelden und die Deckung Ihres Falles abklären. Somit wissen Sie, ob die Versicherung für die Rechtsberatung bezahlt.

Unentgeltliche Rechtspflege

Falls Sie nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen sollten, um die anfallenden Verfahrens- und/oder Anwaltskosten selber zu zahlen, stellen wir für Sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.

Ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege kann nur im Rahmen eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens gestellt werden, d.h. nicht für aussergerichtliche Rechtsberatungen.

Das Gericht heisst das Gesuch dann gut, wenn die Verfahrensposition nicht aussichtslos ist, die finanzielle Bedürftigkeit ausgewiesen ist und Sie auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen sind. Um Ihre Chancen auf die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege grob beurteilen und gegebenenfalls ein entsprechendes Gesuch stellen zu können bitten wir Sie, die erforderlichen Unterlagen zu Ihrer finanziellen Situation (d.h. Belege zu den monatlichen Einkünften und Ausgaben) möglichst vollständig zusammenzustellen und bereits an das Erstgespräch mitzubringen.

Wir freuen uns auf Sie

Kontakt

Büchel von Rohr AG Rechtsanwälte & Mediatoren Webernstrasse 5
Postfach
8610 Uster
BAHNHOF USTER Bankstrasse Bankstrasse Gerichtsstrasse Webernstrasse Poststrasse ZKB Post EinkaufszentrumIlluster ca. 50 m · 1 Min. zu Fuss Standort unserer Kanzlei Webernstrasse 5 · 8610 Uster

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Datenschutzerklärung

Wir bearbeiten Personendaten (Daten, die natürliche Personen direkt oder indirekt identifizieren), welche wir im Rahmen der Mandatsbeziehung von Ihnen oder beteiligten Dritten erhalten oder die wir selbst erheben. Verantwortlich für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebene Bearbeitung von Personendaten ist Büchel von Rohr AG.

Einige der Personendaten überlassen Sie bzw. die betroffenen Personen uns selbst, wenn Sie bzw. diese uns über E-Mail oder per Telefon kontaktieren und unsere Dienstleistungen nachfragen. Dazu gehören z.B. Name und Kontaktdaten sowie Informationen über die Rolle der betroffenen Person beim Unternehmen oder bei der Organisation, für welche Sie oder die jeweiligen Kontaktpersonen tätig sind oder in deren Namen Sie bzw. diese uns kontaktieren. Wir bearbeiten zudem Personendaten, die wir in unserer Korrespondenz mit Dritten (namentlich Klientschaft, Gegenparteien, Behörden und Gerichten und deren Mitarbeitenden oder weiteren Kontaktpersonen) im Rahmen des Mandatsverhältnisses erhalten (z.B. Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Angaben zum Arbeitsverhältnis, zur Einkommenssituation, Familienverhältnissen oder zum Gesundheitszustand). Zudem erheben wir einige Personendaten selbst, z.B. aus öffentlichen Registern oder auf Websites.

Die erwähnten Arten von Personendaten bearbeiten wir primär, um unsere Rechtsdienstleistungen zu erbringen, zu dokumentieren und abzurechnen.

Zur Erreichung der in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke kann es notwendig sein, dass wir die Personendaten an folgende Kategorien von Empfängern weitergeben: Externe Dienstleister, Klientschaft, Gegenparteien und ihre Rechtsvertreterinnen, Geschäftspartner, mit denen wir die Rechtsdienstleistungserbringung allenfalls koordinieren müssen, sowie Behörden und Gerichte.

Wir speichern die Personendaten nur so lange, wie dies zur Abwicklung des Mandatsverhältnisses notwendig ist, eine gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflicht besteht oder wir daran ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse haben. Wir treffen verhältnismässige und zumutbare Vorkehrungen zum Schutz von Personendaten vor Verlust, unberechtigter Veränderung oder unbefugten Zugriffen Dritter. Wenn Sie uns über eine dritte Partei (z.B. über Ihre Mitarbeitenden oder anderen Kontaktpersonen) Personendaten liefern, ist es an Ihnen, diese in allgemeiner Weise über die Bearbeitung durch Rechtsdienstleister (wie wir) oder andere externe Dienstleister zu informieren (z.B. in einer Datenschutzerklärung für Mitarbeitende).

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir im Rahmen der Mandatsführung auf externe IT-Dienstleister und Cloud-Provider mit Servern in der Schweiz zurückgreifen. Wir setzen sodann bestimmte IT-Dienstleistungen sowie Kommunikationsmittel ein, welche mit Datensicherheitsrisiken verbunden sein können (z.B. E-Mail, Videokonferenzen). Es obliegt Ihnen, uns über den Wunsch nach besonderen Sicherheitsmassnahmen zu orientieren.

Die Klientschaft ist damit einverstanden, dass die Kanzlei im Rahmen der Mandatsbearbeitung unterstützend KI-Systeme einsetzt. Die Kanzlei wahrt dabei das anwendbare Datenschutzrecht und trifft angemessene Massnahmen zum Schutz von Personen- und Mandatsdaten. Die anwaltliche Verantwortung verbleibt jederzeit bei der Kanzlei.

Wir haben ein den genannten Zwecken entsprechendes berechtigtes Interesse an der Bearbeitung der Personendaten. Einige Bearbeitungen sind zudem notwendig, damit wir unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber oder unsere gesetzlichen Pflichten (z.B. Aufbewahrungspflichten) erfüllen können.

Betroffene Personen haben insbesondere das Recht auf Auskunft der über sie gespeicherten Personendaten und den Zweck der Datenbearbeitung, das Recht auf Berichtigung sowie auf Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung ihrer Personendaten, das Recht, der Bearbeitung zu widersprechen, das Recht auf Ergreifung eines Rechtsbehelfes bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde sowie auf Datenübermittlung/Übertragbarkeit. Beachten Sie aber bitte, dass für diese Rechte Voraussetzungen und Ausnahmen gelten. Soweit rechtlich zulässig oder erforderlich, können wir Anfragen zur Ausübung dieser Rechte ablehnen. So dürfen oder müssen wir die Personendaten allenfalls trotz Aufforderung zur Löschung der Personendaten oder Einschränkung der Bearbeitung aus rechtlichen Gründen aufbewahren oder anderweitig weiterbearbeiten.

Es ist keine Einwilligung seitens der Klientschaft, ihrer Mitarbeitenden oder anderen Kontaktpersonen in die Datenschutzerklärung notwendig. Es handelt sich bei der Datenschutzerklärung lediglich um die Information über Art, Umfang und Zweck der Nutzung Personendaten durch die Büchel von Rohr AG. Die Büchel von Rohr AG behält sich das Recht vor, den Inhalt der vorgenannten Datenschutzerklärung jederzeit und ohne Ankündigung einseitig zu ändern.

Bei Fragen oder wenn Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden oder anderen Kontaktpersonen Ihre bzw. deren datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte wahrnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über sekretariat@kanzlei-uster.ch oder schreiben Sie an Büchel von Rohr AG, Webernstrasse 5, 8610 Uster.